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Stefan Wegerhoff
Dickstraße 35
53773 Hennef (Sieg)
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Fax : +49 2242 869143
E-Mail: info@notar-wegerhoff.de

Zuständige Aufsichtsbehörde

Notar Wegerhoff untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Bonn:

Landgericht Bonn
– Der Präsident –
Wilhelmstraße 21-23
53105 Bonn
Tel. +49 228 7020
Fax +49 228 7021601

Zuständige Kammer

Rheinische Notarkammer
Burgmauer 53
50667 Köln
+49 221 2575291
+49 221 2575310
info@rhnotk.de
http://www.rhnotk.de

Berufsbezeichnung / Zulassungsbehörde

Die Berufsbezeichnung „Notar“ ist Herrn Stefan Wegerhoff in der Bundesrepublik Deutschland (vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen) verliehen worden.

Nach § 5 Bundesnotarordnung darf zum Notar nur ein deutscher Staatsangehöriger bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat. Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Bundesnotarordnung sind nur solche Bewerber zu Notaren zu bestellen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Amt des Notars geeignet sind.

Berufsrecht

Das Berufsrecht der Notare ist im Wesentlichen geregelt in folgenden Bestimmungen:

  • Bundesnotarordnung (BNotO),
  • Beurkundungsgesetz BeurkG),
  • Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG),
  • Richtlinien der Rheinischen Notarkammer und
  • Dienstordnung für Notare.

Soweit es sich bei den vorgenannten Vorschriften um formelle Gesetze handelt, sind diese in den einschlägigen Sammlungen veröffentlicht.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums http://www.gesetze-im-internet.de/volltextsuche.html) sowie der Bundesnotarkammer http://www.bundesnotarkammer.de/ und unter https://www.notar.de/der-notar/berufsrecht eingesehen werden.

Bei der Dienstordnung für Notare handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_proc_bestand?v_bes_id=940)

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